Familienservicebüro (Ursula Budden)
montags - mittwochs, freitags
10.00 - 12.00 Uhr
donnerstags
15.00 - 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Terminabsprache
Fachbereich Arbeit, Soziales & Jugend (Rolf Streekmann)
montags - freitags
8.30 - 12.00 Uhr
Die Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch sind abhängig vom Einkommen sozial gestaffelt.
Zuordnung zur Einkommensstufe Die Zuordnung zur Einkommensstufe erfolgt anhand einer Selbstauskunft. Das Formular erhalten Sie in Ihrem Kindergarten. Grundlage für die Berechnung des Jahreseinkommens ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Steuerbescheid des Jahres 2007. Unberücksichtigt bleiben negative Einkünfte wie z. B. Verluste aus selbständiger Tätigkeit. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte wird für jedes kindergeldberechtigte Kind ein Freibetrag von 3.200 € abgesetzt. Das so ermittelte anrechenbare Jahreseinkommen dient als Grundlage für die Zuordnung zur Einkommensstufe. Falls Sie für das Jahr 2007 keine Steuererklärung abgegeben haben oder das aktuelle Einkommen infolge von Arbeitslosigkeit, Wegfall eines Einkommens, Erziehungsurlaub oder Wechsel des Arbeitsplatzes gegenüber 2007 erheblich abweicht, ist das Jahreseinkommen 2007 bzw. das aktuelle Jahreseinkommen anhand eines Berechnungsbogens zu ermitteln, den Sie beim Kindergarten oder beim Fachbereich Arbeit, Soziales & Jugend der Stadt Westerstede erhalten. Wer seine Einkommensverhältnisse nicht offen legen möchte, wird der Einkommensstufe 7 zugeordnet. Datenschutz und Steuergeheimnis Ihre Selbstauskunft verbleibt bei der Stadt Westerstede. Dem Kindergartenträger wird mit der Durchschrift der Selbstauskunft nur das Ergebnis der Selbstauskunft mitgeteilt. Geben Sie die Selbstauskunft persönlich ab, erhalten Sie die Einkommensnachweise sofort zurück. Es werden keine Kopien erstellt. Wenn Sie Ihre Selbstauskunft in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk ”Elternbeitrag” übersenden, wird dieser der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter direkt und ungeöffnet vorgelegt, so dass nur sie Einsicht in Ihre Unterlagen erhalten. Sämtliche Unterlagen werden nach Ablauf des Kindergartenjahres vernichtet. Abgabe der Selbstauskunft Ihre Selbstauskunft geben Sie bitte persönlich im Fachbereich Arbeit, Soziales & Jugend der Stadt Westerstede, Auf der Lohe 8, Zimmer C1-01, Frau Bruns -Telefon 55-501, oder Zimmer C1-17, Herr Streekmann -Telefon 55-517, ab. Beide stehen während der Sprechzeit von 8.30 – 12.00 Uhr oder nach telefonischer Terminabsprache gerne zur Verfügung. Sie können die Selbstauskunft auch per Post an die Stadt Westerstede, 26653 Westerstede, (Vermerk ”Elternbeitrag” auf dem Umschlag nicht vergessen!) senden. Der Selbstauskunft legen Sie bitte Ihren Steuerbescheid 2007 bzw. die maßgeblichen Einkommensnachweise oder entsprechende Kopien bei. Originale erhalten Sie unverzüglich zurück.